Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jentsch Real Estate GmbH

(Stand: September 2025)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Rechtsbeziehungen zwischen der Jentsch Real Estate GmbH - nachfolgend „Makler“ genannt - und deren Kunden - Verkäufer, Vermieter, Käufer, Mieter sowie Tippgeber, die sich auf die Vermittlung oder den Nachweis von Immobiliengeschäften sowie auf ergänzende Dienstleistungen beziehen. Sie gelten für alle Tätigkeiten des Maklers im gesamten Bundesgebiet. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter https://jentsch-real-estate.de/agb einzusehen.

§2 Vertragsgegenstand

Der Makler verpflichtet sich, dem Kunden Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Nachweis von Verträgen über Immobilien (z. B. Kauf, Verkauf, Miete oder Vermietung) zu erbringen.

Hierzu zählen unter anderem:

  • die Vermarktung von Immobilien,
  • die Durchführung von Besichtigungen,
  • die Bewertung von Immobilien,
  • die Beratung zu Vertragsinhalten,
  • sowie die Begleitung bis zum Vertragsabschluss

§ 3 Vertragsschluss

Ein Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Makler zustande. Auch eine elektronische oder per Textform erfolgte Annahme (z. B. per E-Mail) kann als Vertragsannahme gewertet werden, sofern der Inhalt eindeutig ist. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.

§ 4 Leistungen des Maklers

Der Makler verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufträge mit der Sorgfalt auszuführen. Dies umfasst unter anderem:

  • Ermittlung des marktgerechten Preises
  • Erstellung eines aussagekräftigen Exposés
  • Bewerbung der Immobilie über geeignete Kanäle (z. B. Immobilienportale, Social Media, Website)
  • Durchführung von Besichtigungen
  • Interessentenmanagement
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
  • Koordination von Notarterminen (bei Kauf)
  • Übergabeorganisation

Die einzelnen Leistungen können je nach Art des Auftrags (Verkauf oder Vermietung) variieren.

§ 5 Besondere Regelungen beim Immobilienverkauf

Bei Beauftragung zur Vermittlung eines Kaufvertrags gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

Die Maklerprovision beträgt 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das gilt dann nicht im Verhältnis zum Käufer, wenn der Makler als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers tätig ist und keinen Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abschließt. Die Provision ist verdient und fällig, sobald ein Kaufvertrag über das vermittelte Objekt wirksam zustande kommt und auf den Makler zurückzuführen ist. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen oder der Abschluss durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Personen erfolgt. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Kaufvertrag innerhalb von 12 Monaten nach Nachweis oder Vermittlung durch den Makler geschlossen wird.

§ 6 Besondere Regelungen bei der Vermietung

Bei Vermietungsaufträgen gelten die Regelungen des Bestellerprinzips gemäß § 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG). Das bedeutet:

Die Provision ist ausschließlich von demjenigen zu zahlen, der den Makler zuerst beauftragt hat. Eine Provision darf nur verlangt werden, wenn der Nachweis zur Möglichkeit eines Mietvertrag über eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie erbracht wird. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller - sofern nichts anderen vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber des Maklers sein. Sollte es in Ausnahmefällen zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber des Maklers kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung einer Wohnung danach von dem Makler eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters 2,38 Monatsmieten inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuert. Bei gewerblichen Vermietungen gelten die frei vereinbarten Honorarsätze zwischen Makler und Auftraggeber.

§ 7 Provisionsanspruch und Fälligkeit

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Tätigkeit des Maklers ein rechtswirksamer Kaufvertrag oder sonstiger Hauptvertrag zustande kommt, bei der Vermietung gilt der Nachweis der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages. Dabei ist es unerheblich, ob der Vertrag zu denselben oder zu abweichenden Bedingungen geschlossen wird, sofern der wirtschaftliche Erfolg mit dem ursprünglich nachgewiesenen oder vermittelten Objekt übereinstimmt. Die Provision ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, spätestens jedoch mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags oder des Mietvertrags. Der Zahlungsverzug tritt 14 Tage nach Zugang der Rechnung ein.

Dem Makler steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

§ 8 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, den Makler unverzüglich und vollständig über alle Umstände zu informieren, die für die Ausführung des Maklerauftrags relevant sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Angaben zur Immobilie (Eigentumsverhältnisse, Lasten, Mängel etc.)
  • Offenlegung bereits bestehender Kontakte zu Kauf- oder Mietinteressenten
  • Mitteilung über Vertragsabschlüsse oder Verhandlungen, die auf das Tätigwerden des Maklers zurückzuführen sind

Kommt es zu einem Vertragsabschluss ohne Mitwirkung des Maklers, der jedoch aufgrund seiner Tätigkeit ermöglicht wurde, bleibt der Provisionsanspruch bestehen. Der Makler hat gegen den Kunden einen Anspruch auf Auskunft, mit wem und zu welchen Konditionen der Kauf-/Mietvertrag abgeschlossen worden ist, der ursprünglich Gegenstand des mit dem Makler abgeschlossenen Vertrages war, um die eigenen Vergütungsansprüche überprüfen zu können.

Der Kunde verpflichtet sich, den Makler umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt.

§ 9 Haftung

Der Makler haftet ausschließlich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Eine Haftung für die Richtigkeit von Informationen Dritter (z. B. Eigentümer, Behörden, Gutachter) wird ausgeschlossen, sofern diese Inhalte nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt wurden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt der Makler keine Gewähr oder Haftung. Der Makler ist nicht verpflichtet, die Angaben, die er von Dritten erhält, zu überprüfen. Dies ist ihm aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Maklers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Der Makler überprüft die Bonität der nachgewiesenen/vermittelten Partei nicht und übernimmt deshalb auch keine Haftung dafür.

§ 10 Datenschutz

Die Jentsch Real Estate GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, zu Betroffenenrechten sowie zur Speicherung und Weitergabe von Daten entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Datenschutzerklärung.

§ 11 Vertraulichkeit

Alle dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen über Immobilienobjekte sind vertraulich und nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Maklers gestattet. Verstößt der Kunde gegen diese Vertraulichkeitspflicht und kommt es infolgedessen zu einem Vertragsabschluss durch Dritte, schuldet der Kunde dem Makler die vereinbarte Provision.

§ 12 Hinweis zur Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder bei Fernabsatzverträgen (z. B. über E-Mail oder Telefon) ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die vollständige Widerrufsbelehrung finden Sie ebenfalls auf unserer Website oder wird Ihnen bei Vertragsschluss separat übermittelt.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz der Jentsch Real Estate GmbH.

Jentsch Real Estate GmbH
In den Elsen 44b
46569 Hünxe
Telefon:  +49 2858 9091244
E-Mail:    info@jentsch-real-estate.de
Web:       www.jentsch-real-estate.de

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